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Pflichtseminar bei Verstößen in der Probezeit
Wenn Sie in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen haben, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an.
Seminarinhalte:
Inhalte des Seminars:
Wichtige Hinweise:
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