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ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger

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ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger

Pflichtseminar bei Verstößen in der Probezeit

Wenn Sie in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen haben, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an.

Seminarinhalte:

  • Vier Gruppensitzungen à 135 Minuten in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern

  • Eine 30-minütige Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung

Inhalte des Seminars:

  • Analyse und Reflexion des eigenen Fahrverhaltens

  • Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße

  • Förderung von Risikobewusstsein und Regelakzeptanz

Wichtige Hinweise:

  • Teilnahme ist verpflichtend bei behördlicher Anordnung

  • Frist zur Teilnahme: 8 Wochen ab Erhalt der Anordnung

  • Nichtteilnahme kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

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